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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma Terminprofi, Dresden zur Nutzung von Dienstleistungen auf den Internet-Angeboten
 www.terminprofi.com

Stand: 22. Februar 2011

§ 1 Vertragsbeziehung
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen allen Teilnehmern und Nutzern, im folgenden "Partner" genannt der Leadbörse und den Finanzportalen unter dem Label von Terminprofi. Als Partner gelten alle natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistung der Terminprofi auch teilweise in Anspruch nehmen. Dabei ist unerheblich, ob die Dienstleistung direkt über die Web-Seiten abgerufen wird oder als so genannte Offline-Version zur Verfügung steht.

§ 2 Vertragsabschluss
Mit Bestellungen bei www.Terminprofi.com oder mit Nutzung der Dienstleistungen werden die AGB anerkannt. Ab Auftragsbestätigung durch Terminprofi können selbständig Datensätze erworben werden.  Außerdem gestattet der Antragsteller Terminprofi, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung dürfen an die Auskunfteien übermittelt werden. Das Portal steht ausschließlich juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen, soweit diese als vermittelnde Finanzdienstleister tätig sind. Änderungen bei der Anmeldung erteilten Daten, wie z.B. Rechtsform, Adresse, Tel.-Nr. etc. sind umgehend und schriftlich gegenüber Terminprofi zu melden/korrigieren.

§ 3 Kündigung
Die Laufzeit für die genannten Angebote ist unbegrenzt und kann durch Kündigung eines der Vertragspartner beendet werden. Die Kündigung muss per Email erfolgen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt, es besteht für Terminprofi insbesondere dann, wenn der Vermittler Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den Datenschutz verstößt, länger als 7 Tage in Zahlungsrückstand ist und/oder gegen sonstige Regelungen dieses Vertrages verstößt.

§ 4 Dienstleistung
Terminprofi stellt über das Internet eine Handelsplattform zur Verfügung, über die Interessenten-Anfragen, sog. Leads (auch Datensätze genannt) zu Finanzdienstleistungen und zu Versicherungen gehandelt werden..
Den Partnern stehen nach Absprache mit der Geschäftsführung dabei folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Als Partner können Sie Leads kaufen. Die Beratung der Interessenten soll grundsätzlich nur von Versicherungs-Maklern und -Mehrfachagenten bzw. Finanzmaklern durchgeführt werden. Die Verantwortung dafür übernimmt der Partner.

§ 5 Pflichten des Vertriebspartners
1. Eine außervertragliche Weitergabe der Daten an Dritte darf nicht erfolgen.
2. Der Partner verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung.
4. Die Auflagen des BDSG sind zu beachten.
5. Der Partner muss über ein aktuelles und unabhängiges Vergleichsprogramm verfügen (bei Versicherungen).
6. Der Partner muss den Interessenten innerhalb von max. 3 Werktagen kontaktieren. Er darf dabei nicht als Terminprofi auftreten und muss den Interessenten darauf hinweisen, dass er ein Vermittler ist.
7. Für die Beratungsleistung oder -Fehlleistung übernimmt der Berater die alleinige Verantwortung. Er hat dabei sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen wettbewerbs- und versicherungsrechtlichen Grundlagen zu beachten. Der Partner verpflichtet sich insbesondere, folgendes zu unterlassen:
a) Preis-/Leistungsvergleiche zu Versicherungsangeboten zu erstellen oder erstellen zu lassen, in denen die Versicherungsangebote anonymisiert sind und dadurch nicht erkennen lassen, welche Versicherungsgesellschaften mit welchen Versicherungsprodukten miteinander verglichen werden.
b) Zu solchen Vergleichen den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um einen repräsentativen überblick, wenn nicht alle Anbieter in den Vergleich mit einbezogen wurden.
c) Im unmittelbaren Zusammenhang mit solchen Vergleichen nicht darauf hinzuweisen, daß die Leistungen (z.B. von Versicherungstarifen) sich wesentlich unterscheiden können, wenn nicht zu allen im Vergleich genannten Gesellschaften gleichzeitig auch alle relevanten Details zum Leistungsangebot beigefügt wurden.
d) Den übertragenen Datensatz zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat.

§ 6 Erreichbarkeit & Haftung technischer Mängel
Die Erreichbarkeit des Angebotes wird von Terminprofi sichergestellt. Wir können aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass wir nicht in Fällen der höheren Gewalt - z.B. durch Defekte von Servern, überlastete Leitungen etc. daran gehindert werden. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind die Systeme aber mehrfach redundant gesichert. Ein Datenverlust kann aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Terminprofi kann dafür nicht in Haftung genommen werden.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt Terminprofi keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Website und technischen Systeme. Außerdem übernimmt Terminprofi keine Haftung für Schäden, die Börsenteilnehmern oder Dritten aus der Nutzung des Portals Terminprofi .com entstehen. Insbesondere haftet Terminprofi nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Nutzern abgegebene Kaufangebote nicht oder nicht rechtzeitig bei Terminprofi eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder Datensätze nicht richtig oder vollständig angeboten werden.

§ 7 Leadpreise
 Alle Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste. Alle Bestellungen und Käufe sind verbindlich.

§ 8 Lead-Definition
Als regelgerechter Lead (Standardlead) gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen:

Vollständige Angabe von
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Beratungswunsch
- Erreichbarkeit über mindestens einen telefonischen Kommunikationsweg

Bei einigen Sparten z.B. CC-KVV Leads erfolgen weitere Informationen zum Interessenten, diese werden jedoch im jeweiligen Angebot beschrieben.
Auf Wunsch können mit dem Partner auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Doppelte Leads/Datensätze werden aussortiert. Terminprofi wird versuchen, dass Leads nicht doppelt verkauft werden können. Als doppelt gilt ein Lead, wenn dieselbe Person eine Anfrage zur gleichen Sparte auf den uns angeschlossenen Portalen mehrfach innerhalb von 8 Wochen gestellt hat. Es werden keinerlei Lieferverpflichtungen und auch keine Haftung für die Qualität der Datensätze übernommen. Die Adressen der Datensätze liegen in dem vom Auftraggeber (bei Exklusivbuchungen) gewünschten Gebiet und werden dem Auftraggeber täglich an den Werktagen (nicht älter als 24 Stunden - i.d.R. erfolgt eine automatische Lieferung binnen weniger Stunden, außer Wochenende und Feiertag) per e-Mail übermittelt.

§ 9 Abwicklung und Datensätze
1. Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt über das Internetportal www.Terminprofi.com
2. Der Partner vereinbart mit Terminprofi die gewünschte Belieferungsart und Menge. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird ist automatisch die "Freie Buchung" vereinbart, d.h. jeder Partner kann die gewünschten Leads persönlich erwerben.
5. Die Anfragen werden in Echtzeit bereitgestellt.
6. Eine Lieferung erfolgt maximal bis zum vereinbarten Rechnungsbetrag. Eine weitere Buchung von Datensätzen durch den Partner ist bis zum gesetzten Limit, welches Terminprofi nach freiem Ermessen entscheidet, jederzeit möglich.
7. Eine Einstellung, Unterbrechung bzw. Änderung der Datensatzlieferung ist in Ausnahmefällen durch Mittelung per e-Mail möglich.

§ 10 Reklamationsgründe
Reklamationen müssen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach der Übersendung erfolgen. Ggf. abweichende Reklamationsfristen bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung. Interessenten-Datensätze, die als Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien Verfügung der Terminprofi und dürfen vom Vertragspartner oder Mitarbeiter nicht weiter kontaktiert werden. Terminprofi hat das Recht, alle Reklamationen zu recherchieren. Bei berechtigten Reklamationen wird der Kaufpreis entsprechend dem Reklamationssatz mittels Gutschrift erstattet/Ersatz geliefert.
Ein schwerwiegender Verstoß gegen die AGB ist, wenn ein Datensatz reklamiert wird (keine Kaufpreisanpassung) und der Kunde noch weiter kontaktiert wird (nicht nur bezüglich der angefragten Sparte). Hier wird eine Vertragsstrafe von 2.500 EURO pro Einzelfall fällig.
Datensätze die reklamiert wurden, befinden sich dann max. 14 Tage im Reklamationsstatus. Sollte nach dieser Zeit kein Ergebnis vorliegen, wird der Datensatz automatisch gutgeschrieben.
Datensätze die reklamiert werden, sind jedoch bis zur finalen Überprüfung und ggf. der Erstattung vom Partner zu bezahlen. Ein Nichteinzug von Rechnungen oder Erstattung während des Prüfvorgangs erfolgt nicht.

Reklamationsgründe bei Personenversicherungen bestehen in den folgenden Fällen:


1. Der Interessent ist selbst Versicherungsmakler oder Finanzmakler im Hauptberuf. Ausnahme: Der Interessent vermittelt die gewünschte Sparte nicht und hat deshalb die Anfrage gemacht.

2. Der Name oder die Adresse existiert nicht - es wurde keine Anfrage gestellt.

3. Unter dem angegebenen Kommunikationsweg ist der Interessent unbekannt.

4. Eine richtige Telefonnummer oder E-Mail ist nicht über allgemein anerkannte Auskunfts-Wege wie Telefonauskunft, Internetbasiertes und normales Telefonbuch herauszufinden.

5. Der Interessent ist nach mindestens 6 Versuchen zu unterschiedlichen Tageszeiten und verschiedenen Werktagen nicht erreicht worden und hat sich auch nicht gemeldet.

6. Bei Anforderung von Personenversicherungs-Angeboten ist der Interessent nach objektiven Gesichtspunkten auch nicht gegen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss versicherbar (bestehende schwere Krankheit, nicht aber z.B. bei Allergie). Bitte als Nachweis Ablehnung einer Gesellschaft der Reklamations beilegen.

7. Der Interessent hat in den letzten 8 Wochen bereits eine Anfrage zur gleichen Sparte gemacht (falls eine doppelte Anfrage bei der Prüfung nicht erkannt wurde).

8. Bei PKV-Vollversicherungs-Anfragen: Der Interessent ist jetzt und voraussichtlich weitere 6 Monate pflichtversichert und hat nicht vor, sich in den nächsten 6 Monaten selbständig zu machen

9. Der Interessent ist älter als 55 Jahre (wenn so vereinbart)

10. Bei Anfragen zu einer Sparte, die im Nachhinein reklamiert wird, da der Kunde Interesse hat an einer preislich günstigeren Sparte, erfolgt eine Preisreduzierung/Kaufpreisanpassung. (Beispiel: Interessent wünscht nur eine PKVZusatz, hat jedoch das Formular für PKV-Voll angefragt.)

11. Der Interessent verfügt (innerhalb der letzten 36 Monate) über ein hartes negatives Bonitätsmerkmal, ein Nachweis ist durch den Käufer notwendig!

Zusätzliche Reklamationsgründe bei Call Center generierten Leads bestehen in den folgenden Fällen:
1. Der Interessent hat kein Interesse an einem Versicherungsvergleich. Kein Reklamationsgrund ist, wenn der Kunde zwischen unserem Telefonat mit dem Kunden (in dem wir das       Interesse an einem Angebot prüfen) und der Kontaktaufnahme seitens des Partners bereits eine Entscheidung trifft- unsere Datensätze werden sofort an den Partner ausgeliefert. 
2. Interessent ist länger als 10 Jahre PKV vorversichert. (wenn so vereinbart)
3. Interessent ist älter als 55 Jahre (wenn so vereinbart)

Keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:


1. Der Interessent hat bereits bei jemand anderem abgeschlossen oder kein Interesse mehr. Zum Zeitpunkt der Anfrage hat aber Interesse bestanden.

2. Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert (z.B. Steuerspar-Konzepte für Geringverdiener oder Familienversicherung bei Sparte Private Krankenversicherung)

3. Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft, internetbasiertes oder normales Telefonbuch herauszufinden.

4. Es wurde ein Datensatz zu einem günstigeren Preis erworben, welcher bereits (z.B.) 7 Tage alt war und danach reklamiert, da der Interessent bereits abgeschlossen hat (Risiko des Partners)

5. Der Interessent hat noch weitere Angebote an anderer Stelle angefordert

6. Der Interessent hat zwischenzeitlich seine Motivation/Interesse hinsichtlich des gewünschten Angebots verloren oder geändert. (zum zeitpnkt der Leaderstellung hat Interesse bestanden)

7. Der Interessent ist Bankangestellter (außer bei Baufinanzierungsanfragen) oder Ausschließlichkeitsagent und wünscht ein Angebot, kann jedoch aufgrund dieser beruflichen Tätigkeit nicht objektiv vergleichen. Das Angebot muss jedoch für den Anfragenden selber sein, nicht für Dritte Personen.

8. Reklamationsgrund Nichterreichbarkeit: Das Call Center versucht den Kunden zu erreichen, um den Kontakt herzustellen. Folgende Fälle treten ein:
* Kunde wurde vom Call Center innerhalb von 14 Tagen erreicht und hat noch Interesse: Datensatz wird mit Hinweis auf beste Erreichbarkeit retourniert
* Grund: Nicht-Erreichbarkeit wurde vom Call Center widerlegt
* Kunde wurde vom Call Center nach erfolgter Reklamation erst nach dem 7. Arbeitstag erreicht und hat schon abgeschlossen: Reklamation wird erstattet
* Kunde wurde nicht erreicht: Reklamation wird erstattet

§ 11 Zahlungsmodalitäten / Gebühren
Für alle Partner gelten folgende Gebühren:
- Der Käufer hat für unberechtigte Reklamationen eine Gebühr je Einzelfall in Höhe von EUR 10,00 zu entrichten. Diese Gebühr wird nur bei mehreren zweifelhaften Fällen berechnet, der normale Makler, welcher sauber mit uns arbeitet muss diese im Normalfall nicht zahlen! Diese gilt zusätzlich zur Strafgebühr in § 10 Reklamationsgründe bei Personenversicherungen Punkt 6.
- Gebühren entstehen für Mahnungen (5,00 EUR / Mahnstufe) Mahnbescheide (50,00 EUR), Vollstreckungsmaßnahmen, Zinsen und andere Inkasso- Gebühren. Jeweils netto zzgl. der aktuell gültigen MwSt.
- Alle Zahlungen erfolgen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag), Rechnung, per Einzahlung über Guthaben oder Direktaufladung. Die einzelnen Kaufpreisforderungen, sowie Gebühren und Provision sind sofort zur Zahlung fällig und werden wöchentlich mittels Rechnung beglichen.

Rechnungen / Abrechnungen
1. Die Rechnung bzw. Abrechnung wird dem Partners per Email zur Verfügung gestellt. Der fällige Betrag wird von Terminprofi per Rechnung eingezogen, Gutschriften überwiesen. Einwendungen sind innerhalb vier Wochen mit der genauen Begründung schriftlich einzureichen.
2. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so kann die Terminprofi vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Bundesbank verlangen.
3. Der Partner kommt ohne weitere Mahnung bei Nichtzahlung der Rechnung in Verzug.
4. Rechnungslauf für alle Rechnungen und Gutschriften ist wöchentlich.
Mit der Zahlung sind alle finanziellen Ansprüche Terminprofi abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Terminprofi.

§ 12 Preise

Die aktuellen Preise schwanken beinahe täglich.
Alle Preise für die Datensätze sind netto Preise.
Eine Liefergarantie der Datensätze in der gewünschten Sparte und Anzahl und die Gewährleistung eines erfolgreichen Abschlusses kann von Terminprofi nicht übernommen werden.

§ 13 Regeln
Alle Partner sind verpflichtet, sich an die AGB zu halten. Bei Reklamationen sind richtige Angaben zu machen. Terminprofi behält sich vor, zuwiderhandelnde Partner ohne Vorankündigung zu sperren.
Die Terminvereinbarung und Beratung der Interessenten obliegt dem Leadkäufer. Eine Erfolgs-Garantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden.
Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch- oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der Vertriebspartner zu verantworten.

§ 15 Konventionalstrafen
Käufer/Partner von Datensätzen sind verpflichtet:
1. reklamierte Datensätze, welche als Reklamation angenommen wurden, nicht weiter zu bearbeiten bzw. zu kontaktieren  Datensätze die reklamiert wurden befinden sich dann max. 14 Tage im Reklamationsstatus. 
Bei groben Verletzungen gegen die Absätze 1 und 2 und gegen die AGB wird für jeden Fall einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 2.500 € vereinbart. Eine Vertragsstrafe wird auch fällig wenn Sie Interessenten „briefen“ damit diese bei unserer Reklamationsrecherche Ihre Reklamation bestätigen, obwohl der angegebene Rekalmationsgrund wissentlich unwahr ist.

§ 16 Änderungen des Vertrages/AGB:
Terminprofi kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die AGB und die Preis-/Spartenliste ändern. Der VP erhält auf jedem Fall vor Änderung der Bedingungen eine Information per E-Mail. Als angenommen gelten die AGB und die Preis-/Spartenliste, wenn der Partner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der neuen Bedingungen widerspricht. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 17 Datenschutz
1. Die Parteien sowie alle Nutzer verpflichten sich, den jeweils gültigen Datenschutz zu beachten und Mitarbeiter sowie sonstige Personen, die in die Vertragserfüllung eingeschaltet werden, zur Einhaltung der relevanten Datenschutzbestimmungen zu verpflichten und mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen. Insbesondere setzen die Parteien für die auftragsgemäße Verarbeitung personenbezogener und vertraulicher Daten nur Personal ein, das auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet ist und das über genügend Sachkunde für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufgaben verfügt.
2. Sofern ein User der Verwendung seiner Daten gegenüber einer der Parteien widerspricht, werden die Parteien dafür Sorge tragen, dass diesem Wunsch entsprochen wird. Dies beinhaltet auch die unverzügliche Benachrichtigung der jeweils anderen Partei von dem Widerspruch.

§ 18 Bonitätsprüfung
1. Der Partner verpflichtet sich, eine Bonitätsabfrage bzgl. eines Betroffenen nur dann vorzunehmen, wenn ihm hinsichtlich des Betroffenen ein berechtigtes Interesse im Sinne des BDSG oder eine durch den Betroffenen unterzeichnete Einwilligungserklärung in die Bonitätsprüfung vorliegt.
2. Im Zuge einer elektronischen Einwilligungserklärung muss der Betroffene eine Datenschutzerklärung bestätigen.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Außerdem besteht ein Auskunftsrecht bei dem von Ihnen beauftragten Finanzexperten zu den dort über Sie gespeicherten Daten, deren Herkunft und den Zweck der Speicherung."
4. Soweit es sich bei den seitens der Wirtschaftsauskunftei via Terminprofi übermittelten Daten um personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis handelt, verpflichtet sich der Partner, diese gem. § 915 Abs. 3 ZPO nur zu verwenden, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Gem. § 915 e Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ist die Erteilung von Auskünften zu bestehenden Schuldnerverzeichnis-Eintragungen in automatisierten Abrufverfahren nur zulässig, wenn diese Form der Datenübermittlung unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wegen der Vielzahl der Übermittlungen oder wegen ihrer besonderen Eilbedürftigkeit angemessen ist.
Der Partner versichert insofern, dass er Auskünfte über das von Terminprofi bzw. der Wirtschaftsauskunftei angebotene automatisierte Abrufverfahren nur wegen der Vielzahl der Übermittlungen und/oder wegen der besonderen Eilbedürftigkeit einholt.
Unabhängig hiervon ist jede Verarbeitung oder Nutzung der von der Wirtschaftsauskunftei übermittelten personenbezogenen Daten zu anderen als den vom Partner angegebenen und der Übermittlung zugrunde liegenden Zwecken untersagt (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 28 Abs. 5 BDSG). Gleiches gilt hinsichtlich der Weitergabe der übermittelten Daten an Dritte. Im Falle der Zuwiderhandlung liegt ggf. eine Straftat gem. §§ 44, 43 Abs. 2 Nr. 2 BDSG vor.
5. Die erhaltene Bonitätsauskunft ist ggf. so aufzubewahren, dass sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter gesichert ist. Die Vernichtung der Auskunft hat in einer Weise zu erfolgen, dass eine Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist.
6. Die Wirtschaftsauskunftei hat im Regelfall keine eigenen Kenntnisse von Existenz oder Identität der bei ihr gespeicherten Personen. Dem Partner obliegt daher in jedem Zweifelsfall die Prüfung der Identität zwischen der angefragten Person und derjenigen, für die seitens der Wirtschaftsauskunftei Daten übermittelt werden (z.B. durch Vorlage einer Ausweiskopie).
Sollte der Partner auf Grund einer solchen Prüfung feststellen, dass die übermittelten Daten nicht die angefragte Person betreffen (verursacht z.B. durch einen Eingabefehler bei Veranlassung der Anfrage oder einen Ausgabefehler wegen eines nicht gespeicherten Geburtsdatums), so besteht zum Schutze des Betroffenen sowie der übermittelten (aber nicht angefragten) Person ein absolutes Nutzungsverbot hinsichtlich der übermittelten Daten. Soweit eine erforderlich erscheinende Identitätsprüfung durch den Partner nicht oder nicht in ausreichender Form erfolgt, besteht ebenfalls ein absolutes Nutzungsverbot bezüglich der übermittelten Daten.
7. Der Partner ist ggf. verpflichtet, seine Mitarbeiter, soweit sie an der Zusammenarbeit mit der Terminprofi beteiligt sind, auf die Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinzuweisen und zu verpflichten. Entsprechendes gilt, sofern sich der Partner bei seiner Datenverarbeitung der Dienste Dritter bedient.

§ 19 Salvatorische Klausel
Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform. Ist einer der Punkte unwirksam, so tritt an seiner Stelle der im gültigen Recht nächst wirksame. Diese AGB können nachträglich ergänzt oder geändert werden, um Erweiterungen des Dienstleistungs-Angebotes Rechnung zu tragen.

Gerichtsstand ist Dresden

E-mail: info@terminprofi.com

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.